Sicherheit: Analyse Infrastruktur und Sicherheit (IT-Compliance und Basel II)

 


Zielgruppe:
  • Geschäftsführung
  • Finanz-Leitung
  • IT-Leitung

 


Situation
  • Auftraggeber ist eine mittelständische Unternehmensgruppe mit 650 Mitarbeitern (Maschinenbau / hoher Exportanteil)
  • das Unternehmen wächst überdurchschnittlich
  • die dabei entstehenden Fehler im Bereich Sicherheit und Compliance wurden der Geschäftsführung durch die ITAbteilung bekannt gemacht
  • durch Mitarbeiterwechsel sind „gewachsene Strukturen“ im Bereich der Informationstechnik nicht mehr transparent
  • sowohl die Betreuung, als auch die Sicherheit von bestimmten Systemen kann nicht mehr einwandfrei gewährleistet werden
  • in der nahen Vergangenheit führten Systemausfälle zu spürbaren Kosten
  • die Geschäftsführung befürchtet weitere „tickende Zeitbomben“

 


Allgemeines
  • Geschäftsführer und Vorstände werden seitens des Gesetzgebers für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen persönlich haftbar gemacht
  • bei Missachtung drohen zivilrechtliche und auch strafrechtliche Sanktionen
  • der Bereich Informationstechnik ist dabei ein wesentlicher Baustein
  • spätestens seit Basel II den Finanzinstitutionen weitgehende Prüfungen vorschreibt, besteht Handlungsbedarf zur Umsetzung der IT-Compliance in den Unternehmen
  • „Compliance“ bedeutet dabei regelkonformes Verhalten, d.h. die Beachtung von Richtlinien, Gesetzen und freiwilligen Verhaltensregeln
  • die Dokumentation der Arbeiten ist für die Geschäftsführung sehr wichtig (Vorbeugung)
  • das Bundesdatenschutzgesetz BDSG sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe bei Zuwiderhandlung vor


Ziele
  • die Geschäftsführung ist sich Ihrer Verantwortung gegenüber Gesellschaftern, Wirtschaftsprüfern und der eigenen Zukunftssicherung bewußt
  • sie wünscht eine Analyse der bestehenden Infrastruktur und der Arbeitsabläufe von einem objektiven Dritten
  • dabei ist es ihr wichtig, daß der Blick nicht in die Vergangenheit, sondern nach vorne gerichtet ist
  • zuerst soll eine Bestandsaufnahme der gesamten ITInfrastruktur inkl. der Anbindung von Außenstellen und mobilen Mitarbeitern stattfinden
  • ein ganzheitliches Konzept soll darauf aufbauend erstellt werden, welches zugleich sicher als auch bezahlbar ist
  • das Gesamtkonzept soll aus Sicherheitsgründen von einem zertifizierten IT-Auditor gegengeprüft werden (4-Augen-Prinzip / second opinion)

 


Lösung
  • Anmerkung: aus Vertraulichkeitsgründen dürfen keine Details genannt werden
  • Erstaufnahme (Rundgang mit den Administratoren / Sichtung der bestehenden Dokumentation / bereits bekannte Sicherheitslücken erläutern lassen)
  • Analyse des Netzwerkes durch Scanner und Sniffer (passiv -> keine Bedrohung der Infrastruktur)
  • Auswertung und Dokumentation der neu erkannten Schwachstellen (IST-Zustand)
  • Zusammenfassung für die Entscheider (Ergebnisse / entscheidungsreife Handlungsoptionen inkl. Aufwandsschätzung / Empfehlungen für den SOLLZustand)
  • Entscheidung seitens der Geschäftsführung, welche Punkte in welcher Priorität abzuarbeiten sind
  • die Arbeiten konnten zum Großteil durch die internen Administratoren umgesetzt werden -> dies hat den Vorteil, daß die „gelebte Sicherheit“ eher verstanden
    und auch in der Zukunft umgesetzt wird (KVP: kontinuierlicher Verbesserungsprozeß)
  • Überprüfung der Arbeiten durch uns mittels einer erneuten Analyse
  • bei Bedarf kann auch ein gezielter und aggressiver Angriff (Penetrations-Test) auf die Infrastruktur von innen und außen erfolgen, wie ihn Kriminelle auch einsetzen würden
  • Vorbereiten der Administratoren und Entscheider auf das IT-Audit auf Basis unserer Erfahrungen (pre-Audit)
  • abschließend wurde das Konzept dem TÜV Hessen vorgestellt und intensiv geprüft (mit Checklisten und einer Analyse)
  • das IT-Audit erfolgte ohne Beanstandung und mit Auszeichnung

 


Fazit
  • TÜV Audit bestanden
  • Zitat: „Besser als Top 30 DAX-Unternehmen“
  • Positive Anerkennung des Audits durch die Wirtschaftsprüfer
  • Verbesserung des Ratings seitens der Fremdkapitalgeber
  • Entlastung der Geschäftsführer seitens der Gesellschafter

 

 


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